stempeln

stempeln
prägen

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stem|peln ['ʃtɛmpl̩n] <tr.; hat:
mit einem Stempel (b) versehen; durch einen Stempel kennzeichnen:
das Formular, den Ausweis stempeln; der Brief, die Briefmarke ist nicht gestempelt.
Syn.: abstempeln.

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stẹm|peln 〈V. tr.; hat〉 etwas \stempeln
1. einen Stempel auf etwas drücken (Ausweis, Urkunde, Brief)
2. mit einem Prägezeichen versehen (Gold, Silber)
● \stempeln gehen 〈umg.; veraltetArbeitslosenunterstützung beziehen (da die Auszahlung der Unterstützung früher mit einem Stempel auf der Ausweiskarte vermerkt wurde); jmdn. zum Verräter \stempeln als V. bezeichnen, kennzeichnen

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stẹm|peln <sw. V.; hat [mniederd. stempeln]:
1. etw. mit einem Stempel versehen, um es dadurch in bestimmter Weise zu kennzeichnen, für gültig od. ungültig zu erklären:
Briefe s.;
die Briefmarken sind gestempelt (durch einen Poststempel entwertet).
2. durch Aufdruck eines Stempels hervorbringen, erscheinen lassen:
Name und Anschrift auf den Briefumschlag s.
3. mit einem Stempel (4) versehen.
4. in negativer Weise als etw. Bestimmtes kennzeichnen, in eine bestimmte Kategorie fest einordnen:
jmdn. zum Lügner s.;
dieser Misserfolg stempelt ihn zum Versager.
5. [seit etwa 1930, eigtl. = aufgrund eines amtl. Stempels Arbeitslosenunterstützung beziehen] (ugs. veraltend) Arbeitslosengeld, -hilfe beziehen:
s. gehen.

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stẹm|peln <sw. V.; hat [mniederd. stempeln; 5: seit etwa 1930, eigtl. = aufgrund eines amtl. Stempels Arbeitslosenunterstützung beziehen]: 1. etw. mit einem ↑Stempel (2) versehen, um es dadurch in bestimmter Weise zu kennzeichnen, für gültig od. ungültig zu erklären: einen Ausweis, Pass s.; Briefe, Postkarten, Formulare s.; die Briefmarken sind gestempelt (durch einen Poststempel entwertet). 2. durch Stempelaufdruck hervorbringen, erscheinen lassen: das Datum s.; Name und Anschrift auf den Briefumschlag s. 3. mit einem ↑Stempel (4) versehen: Gold-, Silberwaren s.; die Bestecke sind 800 gestempelt. 4. in negativer Weise als etw. Bestimmtes kennzeichnen, in eine bestimmte Kategorie fest einordnen: jmdn. zum Lügner, zum Verbrecher s.; er will mich mit allen und nicht immer den feinsten Mitteln zur Schuldigen s. (Maass, Gouffé 309); War auf einem Konzil ein Bischof zum Ketzer gestempelt worden, ... (Thieß, Reich 336); Wer nicht für Atomwaffen in deutscher Hand ist, wird zum Vaterlandsverräter gestempelt (Dönhoff, Ära 50); dieser Misserfolg stempelt ihn zum Versager; dass die private Wirtschaft zum Sündenbock gestempelt wird (Baselland. Zeitung 27. 3. 85, 1). 5. (ugs. veraltend) Arbeitslosengeld, -hilfe beziehen: In 28 Gemeinden des Kantons stempeln 10 oder mehr Arbeitslose (NZZ 23. 10. 86, 34); als er entdeckte, dass sie ihm ihren stempelnden Vater unterschlagen hatte (Giordano, Die Bertinis 108); <meist im Inf. in Verbindung mit „gehen“:> Kreibel geht s., holt an den festgesetzten Tagen seine Unterstützung ab (Bredel, Prüfung 344).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Stempeln — Stempeln, mittelst eines Stempels ein Zeichen auf etwas drücken, theils als Merkmal der Güte, Echtheit, Richtigkeit, z.B. bei Maßen u. Gewichten, theils wie z.B. bei Spielkarten, Kalendern, Zeitungen u. bei Papier, welches zu gerichtlichen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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